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Zeitbasiert reduzierte Netzentgelte: Ab April lädt das Elektroauto günstiger

Wer zu Hause an einer Wallbox lädt, kann bald von temporär billigeren Netzentgelten profitieren: Paragraph 14a des EnWG wird zum 1. April um einen Zeittarif erweitert. Wie genau das geht, erläutern wir in diesem Beitrag. Und zeigen auch den nächsten Schritt auf: den Einstieg ins bidirektionale Laden in der Breite! Dafür liegt jetzt ein praktischer Vorschlag zur einfachen Regulierung vor.

Kein Scherz: Ab dem 1. April haben Besitzer einer Wallbox eine zusätzliche Wahlmöglichkeit, um den Fahrstrompreis zu senken. Im Paragraph 14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) ist als neue Option ein zeitbasiert reduziertes Netzentgelt vorgesehen. Vereinfacht gesagt wird das Laden zu Uhrzeiten belohnt, in denen wenig elektrische Energie verbraucht wird. Diese Reduzierung gilt unabhängig von dynamischen Strompreisen; es ist aber plausibel, dass sich beides zu einem hohen Nachlass addiert.

Zunächst ist es wichtig, die Zusammensetzung des Strompreises an sich zu verstehen. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) weist für 2024 durchschnittlich 41,59 Cent pro Kilowattstunde (kWh) für Haushaltskunden aus. Dieser Wert setzt sich aus drei Komponenten zusammen: 18,1 Cent entfallen auf die Produktion selbst, den Vertrieb und den Gewinn. Weitere 10,27 Cent sind Steuern, Abgaben und Umlagen. Der dritte wesentliche Teil sind die Netzentgelte, die im letzten Jahr 13,22 Cent betragen haben.

Geld fürs Dimmen-dürfen

Wenn Besitzer von Elektroautos eine heimische Wallbox in Betrieb nehmen wollen, darf der Netzbetreiber das seit 1. Januar 2024 nicht mehr mit dem Verweis auf lokale Überlastungen verzögern oder ablehnen. Der Netzbetreiber darf steuerbare Verbrauchseinrichtungen wie die Wallbox aber dimmen: Gemeint ist die Begrenzung der Leistung von elf auf 4,2 Kilowatt (kW) für bis zu zwei Stunden am Tag. Für diese Steuerbarkeit erhalten die Wallboxeigner als Gegenleistung reduzierte Netzentgelte.

Bisher konnten sie zwischen zwei unterschiedlichen Formen der Senkung wählen, nämlich entweder einer jährlichen Pauschale, die zwischen 110 und 190 Euro liegt, oder einer durchgehenden Reduktion von 60 Prozent aufs Netzentgelt. In der Fachsprache nennen sich diese Optionen Modul 1 und Modul 2. Modul 2 wird meistens für den Betrieb von Wärmepumpen verwendet, die steuerbar sind.

Drei Zeitfenster: Siehe Preisblatt!

Neu ab 1. April ist Modul 3 als „Kann-Regelung“. Diese dritte Wahlmöglichkeit bei der Reduktion der Netzentgelte wird grundsätzlich mit Modul 1 kombiniert: zu der Pauschale kommt eine zeitbasierte Reduktion.

Hierfür definiert der jeweilige Netzbetreiber ein ganzes Jahr im Voraus drei feste Zeitfenster. Um zu prüfen, wie hoch die Reduktion beim jeweiligen Netzbetreiber wann ist, müssen die Endkunden das Preisblatt herunterladen.

Beispiel Hamburger Energienetze: Modul 1 sieht eine Jahrespauschale von 158,05 Euro vor. Hinzu kommt Modul 3 mit den jeweiligen Zeitfenstern und Entgelten. Im Bereich der Hamburger Energienetze sind zwischen 17.15 Uhr und 21 Uhr 16,25 Cent pro kWh fällig. Das ist der so genannte Hochtarif, den Elektroautobesitzer vermeiden sollten. Der Standardtarif von 12,11 Cent pro kWh gilt zwischen 21 Uhr und 0.30 Uhr sowie zwischen 7 und 17.15 Uhr. Attraktiv wird es im Niedertarif zwischen 0.30 Uhr und 7 Uhr: Hier beträgt das Netzentgelt lediglich 4,84 Cent pro kWh.

Abgerechnet wird über den Anbieter der Wahl

Die faktische Differenz zwischen dem teuersten und dem billigsten Netzentgeltfenster beträgt beim konkreten Beispiel der Hamburger Stromnetze also satte 11,41 Cent pro Kilowattstunde.

Zur Prüfung der eigenen Situation muss wie beschrieben das Preisblatt 2025 des lokalen Netzbetreibers geprüft werden – es gibt weit über 800 davon in Deutschland. Abgerechnet wiederum wird alles über den Stromanbieter der Wahl; hier ändert sich nichts.

Bestehen bleibt wie bisher die Möglichkeit, einen statischen oder dynamischen Stromtarif bei einem beliebigen Wunschversorger zu wählen.

Addition der Nachlässe

Es wird fraglos Besitzer von Wallboxen geben, die alles miteinander kombinieren, was geht, um Geld zu sparen: Die Produktion von elektrischer Energie durch die eigene Photovoltaikanlage sowie einen stationären Speicher, einen dynamischen Stromtarif und ein zeitbasiertes Netzentgelt.

„Variable Netzentgelte verstärken die Schwankungen dynamischer Strompreise“, erklärt Manuel Lösch von InnoCharge. In naher Zukunft, so der promovierte Ingenieur, wird das Markt- und Netz-orientierte Laden an der Wallbox eine Selbstverständlichkeit sein und zunehmend flexibler gestaltet.

InnoCharge hilft Stromlieferanten und Ladepunktbetreibern durch Ausnutzung von Flexibilitätspotenzialen attraktive Tarife zu gestalten und die Rentabilität zu erhöhen: „Wer nicht reagiert, wird Kunden verlieren“, ist Lösch überzeugt, dessen Unternehmen auch das B2B-Portal variable-netzentgelte.de betreibt.

Voraussetzung iMSys

So weit, so gut. Allerdings gibt es Fallstricke und Schwierigkeiten, die den Vorteil von Modul 3 aus Paragraph 14a vorübergehend verhindern können.

Die wichtigste Voraussetzung beim Besitzer der Wallbox ist der Einbau eines intelligenten Messsystems (iMSys), das häufig Smart Meter genannt wird. Dieser Begriff ist nicht präzise definiert und wird häufig missverständlich gebraucht. Ein iMSys ist eine digitale Messeinrichtung, die einen Smart Meter Gateway hat, also eine Kommunikationsfähigkeit nach außen. Und die kostet Geld.

Überarbeitete Gebühren für iMSys

Über die Frage, wie viel ein intelligentes Messsystem kosten darf, ist politisch lange gestritten worden.Die letzte Überarbeitung der zulässigen Gebühren im Paragraph 30 Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) stammt vom 25. Februar 2025. Die Höhe ist gestaffelt nach der Menge der abgenommenen Kilowattstunden und beginnt bei 30 Euro pro Jahr.

Besonders verbreitet dürfte die Staffel von 6.000 bis 10.000 kWh/a sein. Hier sind für den Anschlussnutzer Gebühren von bis zu 40 Euro pro Jahr erlaubt. Die detaillierte Auflistung ist unter anderem hier zu finden.

Großzügige Übergangsfristen – für die Netzbetreiber

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) weist auf Anfrage von electrive außerdem auf großzügige Übergangsfristen hin. Die Umsetzung des Paragraph 14a ist eigentlich seit 1. Januar 2024 verpflichtend, wenn der Netzbetreiber das auch tatsächlich kann. Eine trennscharfe Formulierung, was genau das bedeutet, ist nicht vorhanden; bei einzelnen Netzbetreibern hapert es noch an der Umsetzung, unter anderem beim Rollout der iMSys. Sicher ist nur, dass spätestens 2028 alles funktionieren muss.

Leak aus dem Bundeswirtschaftsministerium: Modul 4 für bidirektionales Laden

Unterdessen schlägt das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) vor, noch im ersten Halbjahr ein Modul 4 einzuführen. Es wird, falls es beschlossen wird, eine wesentliche Verbesserung fürs bidirektionale Laden bewirken: Das Elektroauto als mobiler Speicher soll von den Netzentgelten befreit werden. Anders als bei Modul 1 bis 3 soll nach den geleakten Plänen des BMWK kein iMSys, sondern ein simpleres Smart Meter nach EU-Maßstab notwendig sein.

Die Befreiung von den Netzentgelten sowie die vereinfachte Abwicklung bieten das Potenzial für den Durchbruch des bidirektionalen Ladens – vorausgesetzt, es kommt zur zeitnahen Umsetzung dieser Vorschläge und das möglicherweise unter Leitung eines neuen Bundeswirtschaftsministers.

Zum Elektroauto genötigt

Zusammengefasst lässt sich feststellen, dass der Betrieb eines Elektroautos mit der Einführung der zeitbasiert reduzierten Netzentgelte zum 1. April bei den Kosten nochmals attraktiver wird. Zumindest, wenn eine eigene Wallbox vorhanden ist.

Die Wege zum günstigen Fahrstrompreis sind mit der Überarbeitung von Paragraph 14a nochmals vielfältiger. Für immer mehr Anwendungsfälle ist das Elektroauto schlicht die preisgünstigste Lösung. An dieser Wirklichkeit kommt niemand vorbei, der die Bereitschaft hat, sich damit zu befassen.

Weiterführende Details hat die BNetzA hier im Überblick.

30 Kommentare

zu „Zeitbasiert reduzierte Netzentgelte: Ab April lädt das Elektroauto günstiger“
Ich
30.03.2025 um 15:02
Um es mal zusammenzufassen: Hä?
MWF
31.03.2025 um 11:01
100% : )
Uwe Reichenbacher
31.03.2025 um 10:41
Was für ein erneuter Unfug. Aber von technischen rot-grünen Hilfsschüler kann man auch nichts anderes erwarte. Kurze Frage wie viel Steuern stecken in den Erzeugerpreisen und wie viel Steuern stecken in den Netzentgelten ?...und dann noch die offizielle Steuer oberndrauf. Stümper dieser Welt verreinigt euch! Dies ist nur noch Betrug am eigenen Volk. Das ist als wenn man Kühen auf der Weide gemalte Landschaften zum grasen zeigt. Ein Tipp last nicht zu das Schulabbrecher, Steuerberater, Rechtsanwälte oder Leute die ihren Namen tanzen können Entscheidungen zu technischen Themen treffen. Energiegesetzt ungenügend setzen 6. Uwe R..
Robert
01.04.2025 um 09:06
Bitte ersparen Sie der Leserschaft doch solch unqualifizierte politisch motivierte Äußerungen. Und dafür, dass Sie rot-grün als Hilfsschüler verunglimpfen, enthält Ihr Beitrag auch erstaunlich viele orthographische Fehler. Und vergessen Sie nicht: Schwarz will nach wie vor zurück zum Verbrennen! Wer ist also hier der Hilfsschüler ?
Piper
31.03.2025 um 13:55
Hm, haben Sie einen sinnvollen Gegenvorschlag parat?
G.S.
31.03.2025 um 13:28
Nur eine Frage: Was genau spricht für Sie dagegen, Strom zu den Tageszeiten günstiger anzubieten, in denen er im Überfluss vorhanden ist?
Tom
30.03.2025 um 19:17
Eine einzige Farce ! Wie so vieles in Deutschland ist das alles (4 komplexe Module) für den Normalbürger wieder einmal viel zu kompliziert und bürokratisch. Der Witz ist zudem, dass die Netzbetreiber weder befähigt noch gewillt sind die dazu notwendigen Smartmeter mit ImSys einigermaßen zeitnah auszulefern.
Lukas
02.04.2025 um 00:15
Deswegen habe ich meinen Smart Meter nach einer Woche bereits eingebaut bekommen?
Matthias
05.04.2025 um 02:43
Der Tausch der Stromzähler in Deutschland, auf neudeutsch "Smartmeter-Rollout", ist bis Ende 2032 vorgesehen. Schneckentempo in Zeitlupe.
Mich auch
30.03.2025 um 20:57
Das ließt sich wie eine Regelung aus dem Lumaland. Weit von der Realität und weit von dem was ein Normaler Mensch versteht. Das kann sich doch nur ein Professor an der Uni ausgedacht haben. Ich will keine Sperre in meinem Stromkasten haben, ich will mein eAuto und den Heimspeicher nicht zur Verfügung stellen um das Netz zu entlasten. Warum soll meine Batterie schneller degenerieren damit ich die Fehler der Politik ausbügle? Und als Dankeschön sperren sie mir die Solaranlage beim schönsten Wettwer. Neu danke.
Melvin
31.03.2025 um 07:14
Sorry, aber der Kommentar trieft doch wieder vor Unwissen und gespielter Aufregung. Erstens: Niemand bekommt eine "Sperre in den Stromkasten". Bei 14a geht es lediglich um die theoretische Möglichkeit, Großverbraucher wie Wallboxen für max. 2 Stunden am Tag zu dimmen, sofern sich ein Netzengpass vor Ort konkret androht. Das muss der Energieversorger hinterher schlüssig nachweisen und im Falle eines Eingriffs den Netzausbau vor Ort forcieren. Für diese theoretische Möglichkeit bekomme ich als Betreiber praktisch einen finanziellen Ausgleich nach Wahl - entweder z. B. eine pauschale Reduzierung des Netzentgeltes oder eine höhere, aber verbrauchsabhängige Reduzierung. Zweitens: Du musst nicht am bidirektionalen Laden teilnehmen, wenn du nicht willst. Niemand zwingt dich. Wenn du aber willst, gibt es finanzielle Anreize. Die Batterie wird darunter nicht merklich leiden.
Böhm
30.03.2025 um 21:56
Ich kann mir nicht vorstellen dass die Energieversorger Interesse haben weniger einzunehmen .Es ist bestimmt nicht in ihrem Sinne das jemand sich unabhängig macht und die Konzerne weniger einzunehmen können.
Kim
30.03.2025 um 22:23
Mein Anbieter ist aktuell nicht in der Lage, mir einen Smart Meter einzubauen. Trotzdem bekomme ich den vollen Nachlass dafür auf meinen Ladestrom. Und zu guter Letzt hat er die den Arbeitspreis gerade um über 3 Cent gesenkt. Ich kann mich also nicht beschweren. Mag sein, dass das entsprechende Gesetz kompliziert ist. Solange ich aber davon profitiere, ist doch alles in Ordnung.
Bernd
30.03.2025 um 22:48
Wer das nicht begreift, sollte sich damit beschäftigen und nicht schlecht darüber herziehen. Ich versuche das zu meinem Vorteil zu nutzen.... (PV, Speicher, Wärmepumpe, iMSys,) und E-Auto bidirektional in Planung
Frank BAchmann
31.03.2025 um 13:15
Moin Bernd, mmmh dachte ich auch, aber mein Netzbetreiber hat in Quartal 2 und 3 nur den Standarttarif 0-24h ! Kann gar nicht glauben, dass das erlaubt ist. zumindest ist der Sinn dann nicht mehr gegeben. Ich bin sprachlos Ist das eigentlich gestzlich vorgegeben, dass mit den verschiedenen Netzentgelten ?Danke FRank
Peter D.
31.03.2025 um 06:39
Das dürfte bei mir am Stromzähler scheitern. River geht auch schon nicht, weil er das Smartmeter nicht unterstützt. Dann müsste ich vermutlich abwarten bis ich meinen aktuellen Stromvertrag kündigen kann…
Blabla
31.03.2025 um 08:20
Was für ein unfassbarer Blödsinn. Wer denkt sich so einen bürokratischen Schwachsinn aus? So wie ich es sehe ist Deutschland hoffnungslos verloren und nicht mehr zu retten.
Adrian
31.03.2025 um 14:24
Der Nutzername deckt sich zu 100% mit dem inhaltlichen Beitrag. Keine Ahnung um was es geht und kein Interesse, die Regelungsmechanismen zu durchdenken. Hauptsache es wird Empörung verbreitet. Armes Deutschland, wenn solche Menschen einmal für irgendetwas Verantwortung tragen sollten.
Berti
31.03.2025 um 08:21
Ganz bestimmt nicht. Es geht darum, die Spitzen zu glätten. Wenn nachts wenig Strom benötigt wird und der Wind bläst oder Mittags die Sonne scheint, dann muss man den Strom nicht mehr verschenken, sondern kann ihn günstiger verkaufen. Gewinnmaximierung eben.
erFahrer
31.03.2025 um 08:38
Vielen Dank für diesen guten Artikel. Ja hört sich anspruchsvoll an, wird jedoch schnell geübte Praxis. Ergänzen kann man, dass der finanzielle Vorteil dynamischer Netzentgelte für den gesamten Stromverbrauch des Haushaltes steht. Für Haushalte mit PV wird im Winterhalbjahr damit auch günstiger Windstrom für den Heimspeicher ein weiterer Nutzen. Zudem wird durch das zeitgleich gültige EEG2025 das zeitversetzte Einspeisen von Solarstrom ins Netz die Tür geöffnet. Nun erhalten Heimspeicher also „Netzzugang“ und im selben Abschnitt wird genannt, dass Elektroautos dem Heimspeicher gleichzusetzen sind. Damit werden die Rechte (und Pflichten) angehoben und nähern sich den großen Unternehmen. Kurz: Wer flexiblen hohen Verbrauch und Einspeisen kann wird Zugang zu Vorteilen der „Großen“ erhalten. Wer das nicht möchte kann weiterhin einfacher Verbraucher bleiben. Bleibt zu hoffen dass der Wirtschaftsminister und BT (und auch BEV-Hersteller) hier positiv und zügig handeln.
E. Wolf
31.03.2025 um 08:53
@Melvin:Na ja: theoretische Möglichkeit, hinterher schlüssig nachweisen, Netzausbau vor Ort forcieren. Zunächst einmal, es gibt gerade keine Transparenz am OrtsNetzTrafo (ONT), obwohl der VNB alle Daten hätte und die Darstellung so transparent wie der PKW Verkehr am BAB-Kreuz möglich wäre. 2. Wem soll er das denn "schlüssig nachweisen": der BNetzA, die halten zusammen und eine Darlegung an die Kunden/Öffentlichkeit ist im §14a "erwähnt", aber überhaupt nicht geklärt. Und 3., natürlich ist der Ausbau dann erforderlich, aber warum dann nicht gleich und erst einmal potentiell 40 Mio Haushalte mit sog. SmartMeter, Steuerbox UND Kosten drangsalieren ? Mit dem sog- "Solarspitzengesetz" wurde das sog. SmartMeter dann zum Kontroll- und Überwachungsinstrument definiert: "jederzeit Zugang zu... ".
Sig
31.03.2025 um 08:56
schön, aber warum wrd nicht einfach das Zweitarifsignal genutzt, um in Echtzeit, Angebot und Nachfrage - mittels entsprechendenPreisunterschieden - anzupassen? muss ja nicht nur da Auto sein, Waschmaschine bis Heizung, da gäbe es viele Verbraucher, die flexible eingesetzt werden würden, wenn man den einen Einblich hätte
E. Wolf
31.03.2025 um 08:59
War die Begründung für dyn/flex. Tarife nicht: Integration der EE ins Netz ??Und jetzt: Niedertarif zwischen 0.30 Uhr und 7 Uhr Standardtarif von 12,11 Cent pro kWh gilt zwischen 21 Uhr und 0.30 UhrDa scheint keine Sonne - das ist Optimieren der Gebrauchsdauer für fossile Kohlekraftwerke ! Warum sonst sollten Energiekonzerne und ihnen verbundene Netzbetreiber (VNB) dies sonst so toll finden !!Und am Ende werden natürlich die Netzgebühren in diesen Zeiten steigen, sollten sie genutzt werden, denn warum sollten VNB nicht daran partizipieren wollen.
Micc
01.04.2025 um 09:13
Das sind zwei verschiedene Dinge: PV-Strom steht tatsächlich mittags oft im Überfluss zur Verfügung und daher sind die dynamischen Strompreise da am günstigsten. Die Netze sind durch dieses Überangebot aber oft überlastet, daher steigt das Netzentgelt. Nachts wird wenig eingespeist und wenig verbraucht, daher sind die Netze kaum belastet und das Netzentgelt sinkt. Beides überlagert sich und es wird wohl bald Apps geben, die uns ausrechnen, zu welcher Zeit wir in Kombination aus Stromtarif und Netzentgelt den günstigsten Preis zahlen. Wer PV und Speicher oder bidirektionales Laden hat, wird durch nächtliche Einspeisung Geld verdienen können.
E. Wolf
01.04.2025 um 13:43
Zitat: "Die Netze sind durch dieses Überangebot aber oft überlastet, daher steigt das Netzentgelt."Das Netzentgeld steigt nicht durch die Auslastung, das Netz ist ja vorhanden, es steigt durch die Gier !Man möchte eine Veränderung (Reduzierung der EE Einspeisung) erreichen, obwohl dies aber komplett kontraproduktiv ist. Wir benötigen 100% EE asap, aber die fossilen, unflexiblen Erzeuger bestehen auf das Recht der Einspeisung - dies ist fehl am Platz: Abschalten ist gefordert.D.h. die fossilen Erzeuger müssen sich selbst "flexibel" machen, zu ihren Kosten !!!Mit der Konsequenz, sie werden teurer, aber dies ist erforderlich, denn die Kosten der CO2 Verschmutzung sind nicht weiter tragbar.
Stefan
03.04.2025 um 12:00
Die Überlastung durch PV-Anlagen in der Mittagszeit kann man nur mit einer größeren Menge an Batteriespeichern lösen. Das sollte aber Speicher sein, der erst um 10 Uhr anfängt zu laden und nicht schon um 10 Uhr voll ist. Es sind ja viele GWh Speicher angekündigt.
Christoph
31.03.2025 um 11:10
Es könnte alles sehr einfach sein: 1) Neben dynamischen Strompreisen am Spotmarkt veröffentlicht der Netzbetreiber auch stündliche Netzgebühren (nach prognostizierter Netzbelastung) 2) Einspeisung und Bezug sind immer dynamische Strompreise (verpflichtend für alle) 3) Einspeisung aus Batterien, egal ob Haus- oder Autoakku, ist 24 h am Tag erlaubt. 4) Wer bei negativen Strompreisen einspeist, muss dafür den negativen Strompreis zahlen.Die Wechselrichter- und bidirektionalen Ladestationshersteller werden dann schon ihre Software auf diese Gegebenheiten anpassen. Das ergibt eine Win-/Win-Situation. "Intelligentes" Einspeisen bringt mehr Ertrag, Großverbraucher (Wärmepumpen, E-Autos, Klima etc.) intelligent zu betreiben senkt die Strompreise, das Netz wird entlastet.Voraussetzung ist natürlich, dass alle (wie z.B. in Italien) Smartmeter bekommen. Ob imSys oder "Smartmeter light", ist dabei völlig egal.
Jörg
31.03.2025 um 22:20
Den Vorschlag von Christoph finde ich nachvollziehbar und würde ich zu 100% unterstützen. So glätten wir die Lastspitzen - und belohnen diejenigen, die gewillt und in der Lage sind, sich dabei aktiv zu beteiligen. Sehr gut!
Adrian
31.03.2025 um 14:30
Man könnte es sicher auch einfacher machen, aber endlich kommt ein Stück Marktwirtschaft in den deutschen Strommarkt.
Bartholomäus Steiner
23.04.2025 um 11:53
Wem das zu kompliziert ist, dem empfehle ich, ChatGPT folgendes zu fragen:"Bitte schreibe mir den Artikel auf https://www.electrive.net/2025/03/30/zeitbasiert-reduzierte-netzentgelte-neuer-nachlass-auf-den-ladestrom/ in einfacherer Sprache um. Dabei sollen auch die Module 1, 2 und 3 erklärt werden."

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