Spanien verlängert rückwirkend das Förderprogramm Moves III

Die spanische Regierung hat bekannt gegeben, dass sie das Förderprogramm Moves III für Elektrofahrzeuge reaktiviert hat. Und zwar rückwirkend ab dem 1. Januar 2025. Das Programm wird aber Ende des Jahres auslaufen.

Bild: Cupra

Moves III bietet Zuschüsse für Privatpersonen beim Kauf eines Elektroautos von bis zu 7.000 Euro. Für Nutzfahrzeuge gibt es Zuschüsse von bis zu 9.000 Euro. Die spanische Regierung hat für dieses Jahr nun zusätzliche 400 Millionen Euro für die Finanzierung des Programms eingeplant. Nach Angaben des Wirtschafts- und Finanzministeriums (MITECO) will die Regierung sicherstellen, „dass kein Fahrzeugkauf oder die Installation von Ladestationen ohne Unterstützung bleibt“.

Das Subventionsprogramm lief offiziell Ende 2024 aus. Damals erklärte Spanien, es arbeite an einem Nachfolger und wolle strukturelle Schwächen ausbügeln. Bei der alten Struktur mussten manche Menschen bis zu zwei Jahre warten, bevor sie die eigentliche Zahlung erhielten. Die Regierung war jedoch aufgrund der katastrophalen Überschwemmungen im Land in Verzug. Nun scheint man sich damit zu begnügen, das alte Programm für den Rest des Jahres beizubehalten.

Moves III wurde 2021 gestartet und im Dezember 2022 um 400 Millionen Euro auf ein Gesamtbudget von 1,2 Milliarden Euro aufgestockt. Mit einer weiteren Aufstockung im Jahr 2024 (1,55 Milliarden Euro) und den nun hinzukommenden 400 Millionen Euro sind die für Moves III bereitgestellten Mittel auf 1,735 Milliarden Euro gestiegen.

Die Fördersummen sind wie folgt gestaffelt: Batterie-elektrische und Wasserstoffautos sowie Plug-in-Hybride mit einer elektrischen Reichweite von mehr als 90 Kilometern werden, wie oben erwähnt, mit bis zu 7.000 Euro gefördert. PHEVs mit einer elektrischen Reichweite von 30 bis 90 Kilometern sind weiterhin mit bis zu 5.000 Euro förderfähig. Nutzfahrzeuge (BEV, FCEV oder PHEV) werden mit bis zu 9.000 Euro gefördert. Niedrigere Fördersätze gelten für E-Motorräder, E-Dreiräder und E-Leichtfahrzeuge.

Darüber hinaus wird auch die 2023 eingeführte Steuervergünstigung für Elektroautos verlängert. Sie gilt für Privatpersonen und beinhaltet einen Abzug von 15 Prozent der Einkommenssteuer für den Kauf von Elektrofahrzeugen. Der maximale Abzug, der ab dem Zeitpunkt des Kaufs eines Elektroautos geltend gemacht werden kann, beträgt 20.000 Euro.

Die spanische Regierung hat Moves III im Juni 2023 geändert. Seitdem sind auch Gebrauchtfahrzeuge mit einem Höchstalter von zwölf Monaten förderfähig. Neu ist auch die Änderung der Höchstzahl der geförderten Fahrzeuge pro Antragsteller, die von 50 auf 250 Einheiten erhöht wurde, um die Erneuerung öffentlicher und gewerblicher Flotten zu fördern. Außerdem können die Händler mehr Vorführwagen verkaufen.

miteco.gob.es (in Spanisch), euroweeklynews.com

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