Weniger Umweltbonus wegen säumigem Händler: Kläger erstreitet Geld

Vom Jahr 2022 auf 2023 sank der Umweltbonus für E-Autos in Deutschland von 6.000 auf 4.500 Euro. Ein Kläger, der seinen Stromer vom Händler nicht rechtzeitig geliefert bekam, hat vor Gericht nun einen Vergleich erzielt – und sich so 1.250 Euro erstritten.

ladeanschluss-ladestecker-typ-2-ladestation-symbolbild

Wir erinnern uns: Wer im Jahr 2022 ein Elektroauto kaufte, bekam 6.000 Euro Umweltbonus dazu, 2023 waren es nur noch 4.500 Euro. Ein Präzedenzfall vor dem Münchner Amtsgericht zeigt nun: Die Differenz kann sich ein Autokäufer nach dem Rücktritt vom Kaufvertrag vom Händler erstatten lassen, der nicht rechtzeitig lieferte. Allerdings kam es in vorliegenden Prozess zu einem Berufungsverfahren samt Vergleich, der mit einer geringeren Summe als der Umweltbonus-Differenz endete.

Doch der Reihe nach: In dem vom Amtsgericht München verhandelten Fall bestellte der Kläger aus dem Landkreis München im Juni 2022 einen Hyundai Kona Elektro bei einem Autohaus im Bundesgebiet. Als unverbindlicher Liefertermin war das Jahr 2022 angegeben. Nachdem keine Lieferung erfolgte, setzte der Kläger dem Autohaus am 20.02.2023 eine Frist zur Lieferung bis 08.03.2023 und trat nach deren Ablauf vom Kaufvertrag zurück. Anschließend leaste der Kläger bei einem anderen Händler einen Volvo XC 40 Recharge – und verlangte vom ersten Autohaus die Differenz der Umweltprämie (1.500 Euro) sowie die Begleichung zusätzlicher Leasing-, Bereitstellungs- und Abholungskosten für den Volvo. Das Autohaus weigerte sich und betonte die Unverbindlichkeit des Liefertermins, woraufhin der Kläger vor Gericht zog.

Das Amtsgericht gab der Klage teilweise statt und verurteilte das beklagte Autohaus in erster Instanz zur Zahlung von 1.924 Euro. Es habe durchaus eine Pflicht zur Lieferung bestanden, heißt es in der Urteilsbegründung. Daher könne der Kläger Schadensersatz statt der Leistung verlangen – konkret die Differenz von 1.500 Euro Umweltprämie sowie Fahrzeugbereitstellungs- und Fahrzeugabholungskosten. Nicht aufkommen muss das Autohaus dagegen für die höheren Leasingkosten.

Gegen das Urteil wurde jedoch Berufung eingelegt. In der Berufungsverhandlung schlossen die Parteien einen Vergleich über die Zahlung von 1.250 Euro.

justiz.bayern.de

1 Kommentar

zu „Weniger Umweltbonus wegen säumigem Händler: Kläger erstreitet Geld“
Gerhard
08.04.2025 um 06:33
Vor Gericht bekommt man kein Recht sondern ein Urteil.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert