EnBW führt ab November Blockiergebühr ein
Der Energieversorger EnBW hat für seinen Ladedienst „mobility+“ eine Blockiergebühr angekündigt. Ab dem 2. November soll als „zusätzliche Tarifkomponente“ ab der fünften Stunde ein Betrag von 9,75 Cent pro Minute abgerechnet werden.
EnBW begründet den Schritt aufgrund Erkenntnissen, die aus dem Nutzerverhalten an Ladepunkten entstanden sei. „Uns ist dabei aufgefallen, dass Ladepunkte oft weit über den Ladevorgang hinaus blockiert sind“, heißt es in der Mail an die „mobility+“-Kunden. „Dadurch werden für Sie und andere Nutzer*innen von E-Fahrzeugen die Möglichkeiten eingeschränkt, schnell und einfach aufzuladen.“
Die Blockiergebühr von 9,75 Cent pro Minute mit 16 Prozent Mehrwertsteuer (ab dem 1.1.2021 10 Cent pro Minute mit 19 Prozent MwSt.) soll aber nicht zur Kostenfalle werden. Ein „Kostenairbag“ begrenzt die Blockiergebühr auf derzeit 11,70 Euro pro Ladevorgang (ab 2021: 12 Euro). Somit fällt nach zwei Stunden „blockieren“ eine Pauschale an.
Die Blockiergebühr gilt ab dem 2. November für alle Ladevorgänge, die über ein „EnBW mobility+ Zugangsmedium“ durchgeführt wurden – also auch für Kunden von Partnertarifen, die Kundenmail wurde auch an Nutzer des „ADAC eCharge“-Tarifs verschickt. Auch der neue Hyundai-Ladedienst nutzt das „mobility+“-Angebot und dürfte somit auch von der Tarifänderung betroffen sein.
In einer Pressemitteilung zu dem Thema gibt der Energieversorger einige weitere Einblicke in die Entscheidungsfindung. So seien 95 Prozent aller Ladevorgänge bereits nach drei Stunden beendet. Dennoch hätten Analysen gezeigt, „dass die über die reine Ladezeit hinausgehende Standdauer von E-Autos an Ladestationen vielerorts zunimmt“. Daher werde „für mehr Fairness an der Ladesäule“ die Gebühr eingeführt. Bei den durchschnittlich dreistündigen Ladevorgängen bleibe die vierte Stunde „für mehr Flexibilität“ weiter kostenfrei – die Kunden bekommen also einen kleinen Puffer.
Heißt aber auch: Ein Fahrzeug wie der BMW i3 120 Ah lässt sich in dem Zeitfenster gerade noch so ohne Blockiergebühr nahezu vollladen, sofern der Ladestand bei Ankunft an der Ladesäule unter zehn Prozent liegt. Bei E-Autos mit größerer Batterie und/oder einem langsameren Onboard-Charger ist das nicht mehr der Fall – also etwa ein Tesla Model 3 LR, ein Audi e-tron 55 oder ein älterer Hyundai Kona Elektro 64 kWh mit Ein-Phasen-Lader. Ähnliches gilt wohl für PHEV, die teilweise mit ihren 3,7-kW-Chargern trotz kleiner Batterie mehrere Stunden laden müssen. Und: Das AC-Laden an einer öffentlichen Säule über Nacht wird mit dem EnBW-Dienst nun 11,70 Euro teurer.
„Wir wollen sicherstellen, dass E-Autofahrer*innen immer einen freien Ladepunkt in der Nähe finden“, sagt Vertriebs-Chef Timo Sillober. „Wir appellieren auch weiterhin an ein solidarisches Verhalten aller E-Mobilist*innen, Ladepunkte nach beendetem Ladevorgang wieder freizugegeben. Davon profitieren alle und damit tragen alle zum Erfolg der Elektromobilität bei.“
Anders als etwa Maingau Energie, wo im „Einfach Strom Laden“-Tarif bei der Blockiergebühr zwischen AC- und DC-Ladesäulen unterschieden wird, gilt die Gebühr bei EnBW pauschal nach vier Stunden Ladezeit. Bei Maingau sind es an AC-Ladern ebenfalls vier Stunden, an DC-Schnellladern wird die Gebühr von ebenfalls zehn Cent bereits nach einer Stunde fällig. Da EnBW auf die Beobachtung des Nutzerverhaltens hinweist, liegt der Schluss nahe, dass an den DC-Schnellladern wenig „blockiert“ wird und die Kunden schnell weiterfahren.
Die weiteren Komponenten der EnBW-Tarife, also die einheitlichen Kilowattstunden-Preise für AC und DC unabhängig vom Roaming, sollen laut der Kundenmail unverändert bleiben.
enbw.com
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